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KI-Avatar als Anwalt vor Gericht: Ein kurioser Fall in New York
Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich am 26. März vor dem Obersten Gerichtshof des Staates New York. Jerome Dewald, ein US-Bürger, versuchte, sich in einem Arbeitsrechtsstreit von einem KI-Avatar vertreten zu lassen. Der Avatar, der als "bescheidener Vertreter" vorgestellt wurde, wurde jedoch schnell von der Vorsitzenden Richterin Sallie Manzanet-Daniels als KI-generiert erkannt. Sie unterbrach die Präsentation und äußerte ihren Unmut über den Versuch, das Gericht in die Irre zu führen.
Der Kläger hatte den Avatar mithilfe einer Technologie aus San Francisco erstellt, um Kosten zu sparen und einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen. Doch die Richterin machte deutlich, dass der Gerichtssaal nicht für Geschäftsideen genutzt werden dürfe. Der Fall zeigt, dass der Einsatz von KI im Justizwesen noch viele rechtliche und ethische Fragen aufwirft. In den USA ist die Nutzung von KI in solchen Kontexten rechtlich komplex und umstritten.
"Ich schätze es nicht, in die Irre geführt zu werden", betonte Richterin Manzanet-Daniels während der Anhörung.
Zusammenfassung: Ein KI-Avatar als Anwalt vor Gericht sorgte für Aufsehen in New York. Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen und Grenzen des KI-Einsatzes im Justizwesen. (Quelle: heise online)
Universitäten in NRW setzen auf KI-Innovation
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) erforschen intensiv den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre. An der Universität Bielefeld entwickeln Studierende sogar eigene KI-Tools, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das Projekt "Your AI" bietet hierfür eine spezielle Infrastruktur. Ziel ist es, Studierende aus allen Fachbereichen zu unterstützen.
Auch andere Universitäten wie die Ruhr-Universität Bochum und die RWTH Aachen arbeiten an Projekten wie KI:edu.nrw, um KI-gestützte Lernmethoden zu entwickeln. Gleichzeitig stellt das Land NRW mit dem Projekt KI:connect einen zentralen Zugang zu KI-Tools bereit, der anonym und datenschutzkonform genutzt werden kann. Trotz der Fortschritte bleibt die Herausforderung, den Missbrauch von KI, etwa bei Prüfungen, zu verhindern.
Zusammenfassung: Universitäten in NRW fördern den sinnvollen Einsatz von KI in der Lehre und Forschung, während sie gleichzeitig Maßnahmen gegen Missbrauch ergreifen. (Quelle: WDR)
KI im Recruiting: Chancen und Herausforderungen
Eine aktuelle Erhebung des Institute for Competitive Recruiting (ICR) zeigt, dass 14 Prozent der Unternehmen in Deutschland bereits weitgehend KI-gestützte Recruiting-Prozesse nutzen. KI wird vor allem für Aufgaben wie die Erstellung von Stellenanzeigen, automatisierte E-Mail-Antworten und Active Sourcing eingesetzt. Diese Technologien sparen Zeit und verbessern die Candidate Experience.
Allerdings stehen Unternehmen vor der Herausforderung, die Transparenz und Fairness der KI-gestützten Prozesse sicherzustellen. Ab Februar 2025 verpflichtet der europäische "AI Act" Unternehmen dazu, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen. Dies erfordert Schulungen und eine sorgfältige Implementierung der Technologien.
Zusammenfassung: KI revolutioniert das Recruiting, indem sie Prozesse automatisiert und die Effizienz steigert. Gleichzeitig müssen Unternehmen Transparenz und Fairness gewährleisten. (Quelle: haufe.de)
Urheberrecht und KI: GEMA fordert Beteiligung
Die GEMA hat Klagen gegen KI-Unternehmen wie OpenAI und Suno Inc. eingereicht. Der Vorwurf: Die KI-Modelle dieser Unternehmen nutzen urheberrechtlich geschützte Musik, um neue Inhalte zu generieren, ohne die Urheber zu vergüten. Die GEMA fordert eine Beteiligung der Künstler am Umsatz der KI-Firmen. Laut Paragraph 44b des deutschen Urheberrechtsgesetzes ist das sogenannte Text- und Datamining (TDM) unter bestimmten Bedingungen erlaubt, jedoch können Rechteinhaber dem widersprechen.
Die GEMA schlägt eine Lizenzierung vor, die eine Beteiligung von 30 Prozent an den Netto-Einnahmen der KI-Firmen vorsieht. Der Ausgang der Klagen könnte wegweisend für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Daten im KI-Bereich sein.
Zusammenfassung: Die GEMA fordert eine faire Vergütung für Künstler, deren Werke von KI-Modellen genutzt werden. Der Ausgang der Klagen könnte die Zukunft des Urheberrechts im KI-Bereich prägen. (Quelle: Frankfurter Rundschau)
Quellen:
- WTF: KI-Avatar als "Anwalt" vor New Yorker Gericht aufgeflogen
- Wie Universitäten in NRW mit dem Thema Künstliche Intelligenz umgehen
- Künstliche Intelligenz: Meta bringt neues KI-Modell Llama 4 raus
- „Ich sehe eine Aufbruchsstimmung bei KI in Deutschland“
- Wo KI im Recruiting schon unterstützt
- Das Urheberrecht und die Künstliche Intelligenz – Die Gema wehrt sich gegen Konkurrenz der KI
- World and Human Action Model: Microsoft-KI generiert spielbares Quake 2 im Browser - Golem.de
- Ab Ende April nutzt Ebay Ihre Kundendaten für KI – so widersprechen Sie
- Deutsche KI-Drohnen im Ukraine-Krieg: Die Jagd auf Putins Soldaten – und das große Geld
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- Nachtrag zum Update: Neue KI-Tools in DaVinci Resolve 20 nur in der Studio-Version
- Meta AI bei WhatsApp: Was die neue Funktion kann – und wie du sie (fast) loswirst
- Meta veröffentlicht das neue AI-Modell Llama 4